Das Bundesverfassungsgericht hat durch den am 15. April 2021 veröffentlichen Beschluss den Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)) für nichtig erklärt.
Ich gebe Ihnen eine Einschätzung zu den Folgen dieser Entscheidung.