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Dürfen nur Anwälte Angebote auf anwaltsprodukt einstellen?

Anwaltsprodukte dürfen ausschließlich von Mitgliedern der deutschen Rechtsanwaltskammern (z.B. Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, mit oder ohne Fachanwalt, Rechtsanwaltsgesellschaft) bzw. von deren Anwaltskanzleien und Anwaltssozietäten eingestellt werden.

9 kleine Schritte zu Ihrem ersten Anwaltsprodukt

Bitte registrieren Sie sich zunächst (kostenlos).

Loggen Sie sich mit Ihrem anwaltsprodukt-Namen und Passwort ein.

Bitte ergänzen Sie Ihr Kanzleiprofil.

Klicken Sie in der Anwaltsprodukts-Zentrale auf den Button “Neues Anwaltsprodukt”.

Geben Sie im Feld “Was bieten Sie an?” Ihre Rechtsdienstleistung in Kurzfassung an (z.B.: Erstberatung nach Verkehrsunfall).

Geben Sie im Feld “Anwaltsprodukt” Inhalt und Umfang Ihrer Rechtsdienstleistung an. Nutzen Sie gegebenenfalls eine Vorlage und passen diese an.

Wählen Sie ein passendes Rechtsgebiet und eine Unterkategorie für Ihr Anwaltsprodukt.

Geben Sie den Kanzleisitz an, von welchem diese Rechtsdienstleistung aus erbracht wird.

Klicken Sie in der Angebots-Übersicht auf den Veröffentlichungs-Button.

Jetzt ist Ihr erstes  Anwaltsprodukt online (das erste nach Registrierung veröffentlichte Anwaltsprodukt wird dauerhaft nicht berechnet).

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