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Was kostet ein Anwalt?

Für die meisten Rechtssuchenden ist die Kostentransparenz über die entstehenden Anwaltskosten ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, eine rechtliche Beratung einzuholen.

Die Kosten eines Anwalts berechnen sich grundsätzlich nach den vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen gesetzlichen Gebühren oder nach einer zwischen Anwalt und Mandant getroffenen Vergütungsvereinbarung.

Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich regelmäßig nach dem Streitwert, in einigen Fällen aber auch nach einem Gebührenrahmen.

Da die Anwaltskosten für den Mandanten häufig nur schwer zu kalkulieren sind, werden mittlerweile auch Festpreise für die entstehenden Anwaltskosten angeboten.

Hierbei wird von manchen Anwälten sowohl die Erstberatung wie auch die Folgeberatung zu einem Festpreis vereinbart.

Eine Erstberatung dient der ersten rechtlichen Information und soll eine erste anwaltliche Einschätzung ermöglichen.

Die über eine Erstberatung hinausgehende Folgeberatung dient der umfassenderen rechtlichen Bewertung durch den Anwalt.

Kommt eine Festpreis-Vereinbarung über das Honorar zustande, hat der Mandant Kostentransparenz.

Hinweis: Bei einer gerichtlichen Vertretung gilt die Besonderheit, dass die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen.

 

Anwaltsleistungen zu Festpreisen finden Sie auf unserer Anwaltsplattform anwaltsgebot.de | Anwalt zum Festpreis.

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