Bei anwaltsprodukt ist die Auszeichnung der anwaltlichen Dienstleistung mit Preisen nicht vorgesehen und zwecks Chancengleichheit aller werbenden Anwälte auch nicht gestattet.
Gleiches gilt für die Werbung mit kostenlosen Leistungen, z.B. mit kostenloser Erstberatung.
Alternativ können Sie auf unserer Plattform anwaltsgebot.de | Anwalt zum Festpreis gezielt mit Festpreisen werben.
Anwaltsprodukte dürfen ausschließlich von Mitgliedern der deutschen Rechtsanwaltskammern (z.B. Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, mit oder ohne Fachanwalt, Rechtsanwaltsgesellschaft) bzw. von deren Anwaltskanzleien und Anwaltssozietäten eingestellt werden.
Nein, ein Vertragsschluss zwischen Anwalt und Rechtsuchendem erfolgt über anwaltsprodukt.de und ihre Unterseiten nicht.
Jedes Anwaltsprodukt kostet 0,10 € pro Tag (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer), wobei allerdings das erste nach Registrierung veröffentlichte Anwaltsprodukt nicht berechnet wird.
Weitere Kosten fallen nicht an.
Sie können Ihre Anwaltsprodukte jederzeit ändern, beenden, wiedereinstellen oder löschen. Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten.
Die entsprechenden Funktionen finden Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, in Ihrer Anwaltsprodukt-Zentrale.
Jeder Anwalt kann die von ihm gewünschte Zahl von Anwaltsprodukten einzustellen, es gibt keine Obergrenze.
Bei der Veröffentlichung Ihres Anwaltsprodukts haben Sie die Möglichkeit, die rechtliche Kategorie, in welcher das Anwaltsprodukt gelistet wird, zu wählen.
Bitte beachten Sie aber, dass sich anwaltsprodukt vorbehält, gegebenenfalls eine Neu-Kategorisierung vorzunehmen, z.B. Ihr Anwaltsprodukt einer anderen (beispielsweise neu eröffneten) Kategorie zuzuweisen.
In der Rubrik Anwaltsprodukte nach Rechtsgebiet (“Alle Anwaltsprodukte”) und bei der Anwaltsprodukts-Suche (“Suchen >> Anwaltsprodukte”) werden die Anwaltsprodukte nach Zufallsauswahl gelistet.
Dies dient dazu, allen Anwaltsprodukten die gleiche Chance der Sichtbarkeit zu gewähren.
Bei der Registrierung wählen Sie selbst einen anwaltsprodukt-Namen, der in der Internet-Adresse zu Ihrem Kanzleiprofil enthalten ist und später nicht mehr geändert werden kann.
Hierfür gelten folgende Regeln:
Bitte verwenden Sie nur Kleinbuchstaben, als Sonderzeichen nur Bindestrich und Unterstrich und keine Umlaute.
anwaltsprodukt-Namen dürfen nur enthalten:
Name der Anwaltskanzlei, Vor- und Nachname der Anwältin bzw. des Anwalts, Sozietätsname, Name der Anwaltsgesellschaft, Rechtsformzusatz der Sozietät oder Anwaltsgesellschaft, Kanzleisitz, außerdem folgende Zusätze: kanzlei – anwaltskanzlei – rechtsanwaltskanzlei – ra – rain – rae – anwalt – anwaeltin – anwaelte – anwaeltinnen – rechtsanwalt – rechtsanwaeltin – rechtsanwaelte – rechtsanwaeltinnen (beziehungsweise bei ausländischen Anwälten entsprechende Zusätze wie z.B. abogado).
Bitte beachten Sie auch die gesetzlichen namensrechtlichen Regeln.
Sie können den Text in der Leistungsbeschreibung Ihres Anwaltsprodukts mit den üblichen HTML-Formatierungszeichen formatieren und gestalten.
Wollen Sie einen Absatz einfügen, so fügen Sie das Zeichen <p> zwischen den zu trennenden Text-Blöcken ein.
Wünschen Sie Fettschrift, so setzen Sie bei der Beschreibung Ihres Anwaltsprodukts unmittelbar vor die hervorzuhebende Textpassage das Zeichen <b> und unmittelbar hinter die Textpassage das Zeichen </b>.
Beispiel
Sie schreiben:
<b>Schmerzensgeld nach Unfall berechnen</b>
Im Anwaltsprodukt erscheint:
Schmerzensgeld nach Unfall berechnen
Wünschen Sie Kursivschrift, so setzen Sie bei der Beschreibung Ihres Anwaltsprodukts unmittelbar vor die hervorzuhebende Textpassage das Zeichen <i> und unmittelbar hinter die Textpassage das Zeichen </i>.
Beispiel
Sie schreiben:
<i>Schmerzensgeld nach Unfall berechnen</i>
Im Anwaltsprodukt erscheint:
Schmerzensgeld nach Unfall berechnen