Keine Preis-Werbung
Bei anwaltsprodukt ist die Auszeichnung der anwaltlichen Dienstleistung mit Preisen nicht vorgesehen und zwecks Chancengleichheit aller werbenden Anwälte auch nicht gestattet.
Gleiches gilt für die Werbung mit kostenlosen Leistungen, z.B. mit kostenloser Erstberatung.
Alternativ können Sie auf unserer Plattform anwaltsgebot.de | Anwalt zum Festpreis gezielt mit Festpreisen werben.